ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN E-NATURA© GmbH

1.Präambel

1.1 Der Auftragnehmer verkauft und liefert ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die der Auftragnehmer oder ein von ihm namhaft gemachtes Subunternehmen im Rahmen des Vertrages erbringt.

1.2 Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sind unwirksam. Änderungen dieser Bedingungen, von Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.

2.Angebote und Vertragsabschluss

Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer grundsätzlich unverbindlich, ebenso wie Angaben über Maße, Gewichte, Länge, technische Daten und Lieferzeiten.

Mit Vertagsabschluss bestätigt der Auftraggeber die statische Tragfähigkeit des Montageuntergrunds.

3.Preise und Zahlung

3.1 Die genannten Preise sind Nettopreise in Euro ohne Umsatzsteuer.

3.2 Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Sämtliche daraus entstehenden Gebühren und Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3.3 Beim Auftragnehmer einlangende Zahlungen tilgen zuerst Mahnspesen,

dann Zinsen, dann die vorprozessualen Kosten (falls diese zur

zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren), wie Kosten eines

beigezogenen Anwaltes oder Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend mit der ältesten Schuld.

3.4 Bei Zahlungsverzug ist der Auftraggeber berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. und Mahnspesen in Höhe von € 20,00 zu verrechnen.

3.5 Adaptierungen seitens der Netzbetreiber insbesondere Zählertausch sind in den Angeboten nicht enthalten.

4.Eigentumsvorbehalt

4.1 Sämtliche gelieferten Anlagen- und Zubehörteile verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung samt allfälliger Verzugszinsen und Kosten (siehe Pkt. 3.3) im Eigentum des Auftragnehmers.

4.2 In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt

vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

4.3 Bei Warenrücknahme ist der Auftraggeber berechtigt, angefallene Transport- und

Manipulationsspesen zu verrechnen. Zu einer Gutschrift ist der Auftragnehmer erst verpflichtet, wenn er die zurückgenommenen Waren verwertet hat.

5.Kostenvoranschlag

5.1 Ein Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es wird jedoch

bei Unentgeltlichkeit des Kostenvoranschlages keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen.

5.2 Verbindliche Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.

6.Gewährleistung, Garantie, Schadenersatz

6.1 Die Geltendmachung von Mängeln hat schriftlich zu erfolgen.

6.2 Tritt bei der gelieferten Anlage oder einem Zubehör ein Mangel auf, kann der Auftraggeber vorerst nur die Verbesserung oder den Austausch innerhalb angemessener Frist verlangen.

6.3 Ist eine Verbesserung oder ein Austausch unmöglich oder für den

Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der

Auftraggeber das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen unwesentlichen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung.

6.4 Über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinausgehende Ansprüche, die teilweise durch Lieferanten von Anlagenteilen gewährt werden, können durch den Auftraggeber nur gegen den Lieferanten direkt und auf eigene Kosten geltend gemacht werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Auftraggeber bei der Durchsetzung zu unterstützen und allfällig notwendige Abtretungen der Ansprüche zur Durchsetzung rechtlich vorzunehmen.

6.5 Das Recht auf Gewährleistung erlischt, wenn Änderungen, Instandsetzungen und Wartungen an der Anlage oder an Anlagenteilen durch Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers durchgeführt werden.

6.6 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gleich welcher Art sind mit der Höhe der Auftragssumme begrenzt.

6.7 Eine Aufrechnung von Ansprüchen des Auftraggebers gegen Ansprüche des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.

6.8 Garantien sind beim Hersteller geltend zu machen

7.Verzug und Rücktritt

7.1 Lieferfristen und Lieferzeiten des Auftragnehmers sind, soweit nicht als Fixtermin vereinbart, unverbindlich.

7.2 Werden bauseits zu erbringende Leistungen nicht termingerecht erbracht, ist der Auftragnehmer berechtigt unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder allfällige Mehrkosten zu verrechnen.

8.Vertragsstrafe

8.1 Für den Fall des unberechtigten Rücktrittes des Auftragsgebers vom Vertrag ist der Auftragnehmer berechtigt eine pauschalierte Vertragsstrafe in Höhe von 25% der Nettoauftragssumme zu verrechnen.

8.2. Zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens ist der Auftragnehmer berechtigt.

9.Allgemeines

9.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht als vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschossen.

9.2 Erfüllungsort ist Mils (Lutteri) bzw. Maria Neustift (Plank). Als Gerichtsstand wird Hall in Tirol bzw. St.Pölten vereinbart.

9.3 Sind einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

9.4 Für nicht ausbezahlte Förderungen übernimmt E-Natura keine Haftung

 

 

EINKAUFSBEDINGUNGEN

1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.

Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.

Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

2. Angebot, Kostenvoranschlag

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.

An uns gerichtete Angebote oder Kostenvoranschläge sind mangels ausdrücklich anders lautender Vereinbarung verbindlich und kostenlos. Im Falle eines Angebotes an uns ist der

Anbieter daran 8 Wochen ab Zugang dieses Angebotes an uns gebunden.

3. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung

Von uns zur Verfügung gestellte Pläne, Skizzen und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.


Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

 

Werden von unserem Vertragspartner Unterlagen oder Leistungen erstellt und uns zur Verfügung gestellt, die Rechtsschutz einschließlich Urheberrechtsschutz genießen, räumt dieser uns im Falle eines Vertragsabschlusses mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung ein uneingeschränktes jedoch nicht ausschließliches Nutzungsrecht an diesen Werken ein bzw. gilt ein solches als vereinbart.

 

4. Preis (Kaufpreis, Werklohn)

 

Mangels anderer ausdrücklicher Vereinbarungen verstehen sich Preise, die uns genannt werden, inklusive aller Abgaben und Nebenkosten einschließlich Transportkosten. Vereinbarte bzw. dem Vertrag zu Grunde gelegte Preise gelten als Fixpreise, Preisgleitklauseln und der gleichen werden von uns nicht akzeptiert, solange sie nicht besonders ausgehandelt werden.

 

5. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)

 

Mangels ausdrücklich anders lautender Vereinbarung beträgt unsere Zahlungsfrist 30 Tage ab Rechnungserhalt. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt steht uns ein

 

Skontoabzug in Höhe von 3 % zu. Sollte die Abrechnung vereinbarungsgemäß in

 

Teilbeträgen erfolgen, verlieren wir unseren Skontoabzug für die rechtzeitig entrichteten Teilbeträge jedenfalls nicht, wenn andere Teilzahlungen nicht innerhalb der Skonto- bzw. Fälligkeitsfrist bezahlt werden.

 

6. Transport - Gefahrtragung

 

Die von uns gekaufte Ware gilt als Bringschuld. Der Verkäufer trägt daher die Kosten und das Risiko des Transportes. Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung geht erst mit Übergabe an uns über.

 

7. Erfüllungsort

 

Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung … (zB Sitz des

 

Unternehmens, Anschrift, gegebenenfalls exakte Angaben des Ortes wie Regal, Baustelle, etc.).

 

8. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug

 

Der Liefertermin wird insofern als fix vereinbart, als der Käufer/Werkbesteller bei Verzug des Verkäufers/Werkerstellers ohne weitere Nachfristsetzung durch bloße Erklärung zurücktreten kann, welche innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen hat. Nach Ablauf dieser Frist

 

bzw. im Fall der rechtzeitigen Erklärung können sämtliche aus dem Verzug resultierende Schäden geltend gemacht werden.

 

9. Pönale (Vertragsstrafe)

 

Für den Fall des Verzuges wird unabhängig vom Verschulden eine Vertragsstrafe vereinbart, die nicht als Reuegeld anzusehen ist. Sie beträgt für jeden begonnenen

 

Kalendertag 1 % der gesamten Auftragssumme. Ein die Vertragsstrafe übersteigender

 

Schaden ist auch zu ersetzen.

 

10. Stornogebühren/Reuegeld

 

Der Käufer hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reuegeldes) von 5 % des Kaufpreises/Werklohnes ohne Angabe von Gründen (§ 909 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten. Ist jedoch der tatsächlich entstandene Schaden geringer, so ist lediglich dieser Betrag zu ersetzen.

 

11. Einseitige Leistungsänderungen

 

Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungsanforderung bzw.

 

Bestellung hat der Verkäufer/Werkunternehmer zu tolerieren, wenn insgesamt keine 10 % der Auftragssumme übersteigende Preis- bzw. Werklohnerhöhung daraus resultiert.

 

12. Gewährleistung und Schadenersatz

 

Haftungsausschlüsse unserer Vertragspartner, insbesondere aus dem Titel Gewährleistung oder Schadenersatz, werden nicht akzeptiert, es sei denn, diese wurden ausdrücklich im Einzelnen mit uns ausgehandelt.

 

Im Falle des Auftretens von Mängeln steht es uns frei, zwischen Austausch, Reparatur oder Preisminderung zu wählen, wenn kein Wandlungsanspruch besteht und wir von diesem Recht Gebrauch machen.

 

Soweit wir auf Reparatur oder Austausch bestehen, sind wir bis zur vollständigen Erfüllung der geschuldeten Leistung/Lieferung zur Zurückbehaltung des gesamten Entgelts berechtigt.

 

Im Übrigen bedürfen Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen – Schadenersatz oder Gewährleistung betreffend – wie etwa Änderungen der Beweislastverteilung, Verkürzung von Fristen und dergleichen für ihre Wirksamkeit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung im Einzelfall.

 

Der Ausschluss des Regressanspruches gem. § 933b ABGB wird von uns nicht akzeptiert.

 

12.1 Mängelrüge

 

Die Verpflichtung zur Untersuchung mangelhafter Warenlieferungen gem. § 377 UGB wird ausdrücklich abbedungen. Bei Entdeckung allfälliger Mängel steht uns eine sechswöchige Frist zur Erhebung einer Mängelrüge jedenfalls zu.

 

13. Produkthaftung

 

Ein Ausschluss einer Regressforderung unsererseits gem. § 12 PHG wird von uns nicht akzeptiert.

 

14. Aufrechnung

 

Ein Aufrechnungsverbot wird von uns nicht anerkannt, vielmehr sind wir jedenfalls berechtig, gegebenenfalls mit allen uns gegen den Vertragspartner zustehenden Ansprüchen aufzurechnen.

 

15. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote

 

Im Falle gerechtfertigter Reklamationen sind wir zur Zurückbehaltung des gesamten noch ausstehenden Entgelts berechtigt.

 

16. Formvorschriften

 

Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

 

An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

 

17. Rechtswahl

 

Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

 

18. Gerichtsstandvereinbarung

 

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

 19Preisgleitklausel

Sollten sich die Lohnkosten auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder auf Grund innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere zur Leistungserstellung notwendige Kosten (wie jene für Materialien, Energie, Treibstoff, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc) verändern, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

Stand: Oktober 2014

 

allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!